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Diözesanhaushalt und Bischöflicher Stuhl

Fragen und Antworten zu den Finanzen der Diözese Würzburg

Würzburg (POW) Wie setzt sich der Haushalt der Diözese Würzburg zusammen? Was ist der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg? Wer kontrolliert die Finanzen der katholischen Kirche in Unterfranken? Die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg (POW) gibt Antworten auf Fragen zum Haushalt der Diözese Würzburg und zum Bischöflichen Stuhl zu Würzburg.

Wie finanziert sich die Diözese Würzburg?

Die Diözese Würzburg finanziert sich ganz überwiegend aus der Kirchensteuer, den Abgaben ihrer Mitglieder. Weiter tragen auch Vermögenserträge und so genannte Staatsleistungen zu den Kirchenfinanzen bei. Hinzu kommen Spenden und Kollekten. Ordensgemeinschaften in der Diözese Würzburg erhalten keine Kirchensteuermittel. Sie finanzieren sich und ihr Engagement im religiösen und sozialen Bereich im Wesentlichen durch ihre Arbeit und Spenden.

Welche Staatsleistungen erbringt der Staat für die Kirche?

Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen. Zu den Staatsleistungen zählen alle Zuwendungen, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen und ihren Ursprung im Wesentlichen im 19. Jahrhundert haben. Bei den Staatsleistungen infolge der Säkularisierung handelt es sich heute unter anderem um Zahlungen (Dotationen) für den Personal- und Sachbedarf der Diözesanleitung, für die Ausbildung, Besoldung und Versorgung der Geistlichen, aber auch anderer Kirchenbediensteter. Hinzu kommen Staatsleistungen aufgrund von Baulastverpflichtungen.

Was sind Subventionen?

Etwas ganz anderes sind die Subventionen. Sie sind keine Staatsleistungen im beschriebenen Sinn, sondern Zahlungen des Staates zur Förderung eines bestimmten Zweckes, der im öffentlichen Interesse liegt. Subventionen erfolgen wegen einer öffentlichen Aufgabe. Staatliche, insbesondere auch kommunale Subventionen haben nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft zum Adressaten, sondern als Träger zum Beispiel von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Beratungsstellen. Sie erfolgen zweckgebunden und fließen grundsätzlich in gleicher Weise auch an nichtkirchliche Träger. Der Eigenbeitrag der Kirche stellt eine erhebliche Entlastung der öffentlichen Haushalte und eine Leistung der Kirchenmitglieder für die Allgemeinheit dar.

Braucht die Kirche eigenes Vermögen?

Die Kirche braucht Vermögen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Jedes kirchliche Vermögen dient einem Zweck. Nach dem Kirchenrecht gehören dazu gottesdienstliche Zwecke, Gehalts- und Unterhaltsleistungen sowie die Glaubensausübung und sozial-karitative Aufgaben. An diese Zwecke ist die Kirche gebunden, wenn sie über Vermögen verfügt. Sie bedingen aber auch die Besonderheit kirchlichen Vermögens, das im Wesentlichen aus Objekten wie Kirchen, Pfarrhäusern, Gemeindezentren, Kindergärten, Schulen, Bildungshäusern, Altenheimen, Sozialstationen oder Friedhöfen besteht.

Wie setzt sich aktuell der Haushalt der Diözese Würzburg zusammen?

Für das Jahr 2015 umfasst der Haushaltsplan der Diözese Würzburg 184,6 Millionen Euro. Einnahmen in Höhe von 157,8 Millionen Euro erwartet das Bistum aus der Kirchensteuer. Ergänzt werden sie durch Staatsleistungen (8,2 Millionen Euro), Erträge aus den Pfründestiftungen der 523 Pfarreien, 95 Kuratien und 246 Filialgemeinden (knapp zwei Millionen Euro), Erträge aus dem rund 80 Millionen Euro umfassenden Finanzanlagevermögen der Diözese Würzburg (2,4 Millionen Euro) sowie sonstige Einnahmen (14,6 Millionen Euro). Hierzu zählen Personalkostenerstattungen vor allem für Religionslehrerinnen und -lehrer (6,9 Millionen Euro), Vermögenserträge (2,4 Millionen Euro), Teilnehmergebühren und Verrechnungen (2,7 Millionen Euro) sowie Sonstiges (4,7 Millionen Euro). Auf der Ausgabenseite sind rund 100 Millionen Euro für die allgemeine und die besondere Seelsorge in den Pfarreiengemeinschaften und Dekanaten eingeplant. Für Aufgaben der Diözesanleitung und der Medien werden 22,2 Millionen Euro bereitgestellt. Für Schule, Hochschule, Wissenschaft, Kunst und Kultur gibt das Bistum knapp 18 Millionen Euro, für die pastorale Fort- und Erwachsenenbildung sowie für die Kirchenmusik 9,4 Millionen Euro, für sozial-karitative Dienste 22,6 Millionen Euro. Gesamtkirchliche Aufgaben schlagen mit 9,6 Millionen Euro zu Buche. 2,9 Millionen Euro fließen in die Pensionskasse für Priester, ins Theklawerk und in Versicherungen.

Wer kontrolliert und genehmigt den Diözesanhaushalt?

Der Haushalt wird jährlich vom Diözesansteuerausschuss sowie vom Konsultorenkollegium (Domkapitel) genehmigt. Außerdem wird er einer Prüfung durch eine externe unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Wie setzt sich der Diözesansteuerausschuss zusammen?

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2019 gehören folgende Personen dem Diözesansteuerausschuss an: Kraft Amtes sind Bischof Dr. Friedhelm Hofmann sowie Bischöflicher Finanzdirektor Albrecht Siedler Mitglieder des Gremiums. Vom Bischof ernannte Mitglieder sind Generalvikar Thomas Keßler und Diözesanratsvorsitzender Karl-Peter Büttner. Von den Priestern in den Steuerausschuss gewählt wurden Pfarrer Markus Lang (Region Aschaffenburg), Pfarrer Robert Borawski (Region Würzburg) und Dekan Werner Kirchner (Region Schweinfurt). Gewählte weltliche Mitglieder sind Jürgen Weiß (Goldbach), Hans Dieter Arnold (Miltenberg), Johannes Wagenpfahl (Gräfendorf), Hans-Dieter Greulich (Würzburg), Christoph Vierheilig (Burkardroth), Norbert Denninger (Ochsenfurt), Karl-Heinz Baumeister (Unsleben), Wolfgang Fähr (Grettstadt) und Dieter Köpf (Zeil am Main). Mitglieder des Diözesansteuerausschusses engagieren sich auch in den Unterausschüssen für Kirchensteuerfragen und für Stellenplanfragen, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Bauausschuss und in der Prioritätenkommission.

Wie liegt die Diözese Würzburg beim Pro-Kopf-Steueraufkommen im bundesweiten Trend?

Die Diözese Würzburg hat ein Pro-Kopf-Steueraufkommen, das in den Planungen von 191 Euro für das Jahr 2014 auf 203 Euro im Jahr 2015 gestiegen ist und liegt damit im unteren Viertel der westdeutschen Diözesen.

Wird der Diözesanhaushalt öffentlich gemacht?

Im Bistum Würzburg findet jährlich zu Beginn des Jahres eine Pressekonferenz zur Vorstellung des Haushaltsplans statt. Die Informationen werden auch im Internet veröffentlicht. Außerdem stellt die Diözese einen Flyer mit Informationen zum Haushalt den Katholiken im Bistum zur Verfügung. Dieser Flyer kann auch im Internet abgerufen werden.

Was ist der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg?

Eine kirchliche Vermögensverwaltung im Bistum Würzburg gibt es letztlich seit den Anfängen des Bistums im 8. Jahrhundert. Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg entwickelte sich nach dem Ende des Hochstifts Würzburg und der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Er ist kein Selbstzweck, sondern ist der finanzielle Rückhalt, damit der Bischof seine umfassende Sorge für die geordnete Durchführung seiner Aufgaben (Verkündigung, Liturgie und sozial-karitative Aufgaben) nachhaltig und kontinuierlich erfüllen kann. Rechtlich gesehen ist der Bischöfliche Stuhl eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Amt des Bischofs und die Vermögensträgerschaft sind dabei miteinander gekoppelt; das heißt, inhaltlich kann der Bischöfliche Stuhl als vermögensrechtlicher Anhang des Bischofsamtes angesehen werden. Er weist stiftungsähnliche Züge auf.

Wer verwaltet und kontrolliert den Bischöflichen Stuhl zu Würzburg?

Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg wird von der Bischöflichen Finanzkammer verwaltet. Das geschieht nach Maßgabe des Bischofs von Würzburg unter Beachtung der kirchenrechtlichen Bestimmungen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat genehmigt den Haushalt des Bischöflichen Stuhls. Dem Gremium gehören in Würzburg folgende Personen an: Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, Generalvikar Thomas Keßler, Weihbischof Ulrich Boom, Bischöflicher Finanzdirektor Albrecht Siedler sowie die externen Fachleute Hans-Dieter Greulich und Hans Dieter Arnold. Der Bischöfliche Stuhl wird außerdem jährlich einer freiwilligen Prüfung durch eine externe unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Werden die Einkünfte und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls veröffentlicht?

Die Weimarer Verfassung von 1919 legt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen fest. Diese Vorgaben gelten auch heute. Demnach ist der Bischof nicht verpflichtet, Rechenschaft über Einkünfte und Ausgaben gegenüber den staatlichen Stellen zu geben. Das ist auch Ausdruck der Religionsfreiheit, wonach die Kirche ein Selbstbestimmungsrecht hat und ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln kann. Im Zuge einer verbesserten Transparenz wird seit 2014 bei der Vorstellung des Diözesanhaushalts auch der Haushalt des Bischöflichen Stuhls öffentlich gemacht. Darüber hinaus werden im Rahmen der Sitzung des Diözesansteuerausschusses auch die Finanzdaten beider Rechtsträger vorgestellt.

Woher nimmt der Bischöfliche Stuhl seine Erträge?

Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg ist Vermögensträger zahlreicher Immobilien der Diözese Würzburg. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude wie das Bischöfliche Ordinariat Würzburg und das Bischofshaus, Bildungshäuser wie das Exerzitienhaus Himmelspforten, Seniorenheime wie das Sankt Theklaheim in Würzburg, Schulen wie die private katholische Volksschule Vinzentinum in Würzburg. Hinzu kommen Wohnimmobilien und landwirtschaftliche Flächen. Aus den Mieteinnahmen für diese Immobilien sowie weiterhin aus Zinsen, Dividenden und Grundstücksverkäufen erwirtschaftet der Bischöfliche Stuhl seine Erträge.

Wie gestaltet sich der Haushalt des Bischöflichen Stuhls?

Die auf der Passivseite der Bilanz des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg ausgewiesenen Rückstellungsverpflichtungen betragen 308 Millionen Euro. Davon sind 263 Millionen Euro für die Sicherung der Pensionen der Priester sowie für den nicht ausfinanzierten Teil der Zusatzversorgung der weltlichen Diözesanmitarbeiter notwendig. Weiter kommen Verbindlichkeiten in Höhe von knapp neun Millionen Euro hinzu. Auf der Aktivseite steht dem ein Gesamtvermögen von 356 Millionen Euro gegenüber. Dabei beläuft sich das Finanzanlagevermögen auf knapp 270 Millionen Euro, das Sachanlagevermögen – der Ertragswert der Grundstücke und Gebäude – auf weitere knapp 29 Millionen Euro. Außerdem zählt das Umlaufvermögen mit knapp 58 Millionen Euro zur Aktivseite, wozu bilanzierte Darlehen, zumeist an kirchliche und karitative Rechtsträger, sowie Guthaben bei Kreditinstituten zählen. Somit ergibt sich ein Eigenkapital des Bischöflichen Stuhls von rund 40 Millionen Euro.

Für 2015 rechnet der Bischöfliche Stuhl mit Vermögenserträgen in Höhe von knapp 8,9 Millionen Euro und mit Grundstückserlösen in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Mit dem Großteil dieser Summe (fünf Millionen Euro) werden die Ruhestandsbezüge von nahezu 200 Priestern finanziert. Darüber hinaus sind 5,3 Millionen Euro für Bauinvestitionen eingeplant: für die Generalsanierung des Burkardushauses in Würzburg zwei Millionen Euro, für das Schul- und Wohnheimprojekt am Heuchelhof in Würzburg 1,5 Millionen Euro, für das ehemalige Kapuzinerkloster in Aschaffenburg 250.000 Euro, für die Wallfahrtskirche Volkersberg 500.000 Euro und für die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Würzburg eine Million Euro. Rund eine Million Euro wird außerdem für die Instandhaltung der Gebäude ausgegeben.

Woraus setzt sich das Finanzanlagevermögen des Bischöflichen Stuhls zusammen?

Das Finanzanlagevermögen umfasst einen Anlagenmix von festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Investmentfonds, Beteiligungen an Unternehmen und Immobilienfonds, beispielsweise der Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft. Der Bischöfliche Stuhl verfügt im Einzelnen über folgende Unternehmensbeteiligungen: SBW-GmbH (Schwestergesellschaft des Sankt Brunowerks) in Höhe von zehn Millionen Euro, Echter Würzburg in Höhe von 158.000 Euro, Vinzenz Druckerei und Schreinerei GmbH in Höhe von 150.000 Euro, Katholische Nachrichtenagentur (KNA) in Höhe von 1500 Euro, Sankt Brunowerk in Höhe von 780 Euro und Ligabank Würzburg in Höhe von 650 Euro.

Gibt es auch Unternehmensbeteiligungen der Diözese Würzburg?

Unternehmensbeteiligungen gibt es bei zwei geerbten Fonds in Höhe von insgesamt 129.400 Euro, bei der Caritas-Einrichtungen gGmbH in Höhe von 76.693,78 Euro, bei Echter Würzburg in Höhe von 52.000 Euro, bei der Gesellschaft für Ostkirchenforschung in Höhe von 25.000 Euro, bei der kirchlichen Gesellschaft für Software (KIDI CAP-Software) in Höhe von 7398,68 Euro und bei der Ligabank in Höhe von 500 Euro. Die Beteiligung beim Unternehmen Weltbild ist beendet.

Wie gestaltet sich der Haushalt der Emeritenanstalt der Diözese Würzburg?

Die Emeritenanstalt kommt für die Pensionen der Priester der Diözese Würzburg auf. Sie erzielt rund 9,5 Millionen Euro laufende Erträge im Jahr. Aus diesen Erträgen werden die Ruhestandsbezüge der Priester in Höhe von 8,1 Millionen Euro, die laufenden Gebäudekosten und Abschreibungen in Höhe von 0,3 Millionen Euro sowie eine Zuführung der Pensionsrückstellung in Höhe von 1,1 Millionen Euro finanziert. Auf der Einnahmenseite stehen ein Zuschuss von Diözese und Bischöflichem Stuhl in Höhe von insgesamt sechs Millionen Euro, ein Staatszuschuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro, die Erträge aus den 46 Millionen Euro umfassenden Finanzanlagen der Emeritenanstalt in Höhe von 1,2 Millionen Euro, Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 0,5 Millionen Euro sowie Miet- und Pachterlöse in Höhe von 0,5 Millionen Euro.

Gibt es auch einen Haushalt des Domkapitels zu Würzburg?

Das Domkapitel zu Würzburg besitzt neben den Dienstwohngebäuden und einer für soziale Zwecke kostenfrei überlassenen Immobilie in Schweinfurt kein eigenes Vermögen. Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung umfasst ein Volumen von 0,4 Millionen Euro und kann nur durch einen Zuschuss aus dem Diözesanhaushalt in Höhe von 0,3 Millionen Euro ausgeglichen werden.

Kann man das gesamte kirchliche Vermögen im Bistum Würzburg beziffern?

Das ist nicht möglich. Im Bistum Würzburg gibt es an die 2000 eigenständige Rechtsträger, die in einer weit über 1000 Jahre alten Geschichte des Bistums entstanden sind. Darunter befinden sich knapp 900 Kirchenstiftungen. Hinzu kommen unter anderem soziale Einrichtungen und Ordensgemeinschaften. Die meisten kirchlichen Immobilien entziehen sich schlicht einer ökonomischen Bewertung, auch weil sie vielfach nicht zu veräußern wären.

In welchem Gebäude wohnt der Bischof von Würzburg?

Das heutige Bischofshaus in Würzburg, historisch auch bekannt als Hof Conti, wird urkundlich um das Jahr 1180 erstmals erwähnt. Damals gehörte das Gebäude einem Domherr Friedrich von Contus. Der Bayerische Staat kaufte den Hof Conti 1821 und stellte ihn als Wohn- und Dienstgebäude dem Bischof zur Verfügung. Nach der Zerstörung am 16. März 1945 wurde es durch den Freistaat Bayern wiederaufgebaut. Seit 1961 dient der Hof Conti wieder als Wohnung und Amtssitz des Bischofs von Würzburg. 1961 gab es einen Staatsvertrag zwischen der Diözese Würzburg und dem Bayerischen Staat. Darin wurde vereinbart, das Bischofshaus sowie weitere Gebäude des Ordinariats und des Domkapitels in den Besitz von Diözese und Domkapitel zu übergeben. Hinzu kam ein einmaliger Betrag, der die Verpflichtungen des Freistaats Bayern aus dem Konkordat für Erstellung und Unterhalt des Bischofshauses und der Dienstgebäude ablöste. 2003/2004 wurde das Gebäude in der Zeit der Vakanz des Bischöflichen Stuhls von Würzburg von Juli 2003 bis August 2004 nach über 40 Jahren generalsaniert. Die Kosten für die dringend notwendige Renovierung der Wohn- und besonders der Diensträume im Bestand des Bischofshauses in den Jahren 2003/2004 betrugen nach Angaben der Bischöflichen Finanzkammer rund zwei Millionen Euro.

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