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Verlässlicher Dienstgeber

Bilanzen der Diözese und des Bischöflichen Stuhls für 2018 veröffentlicht

Würzburg (POW) Das Bistum Würzburg hat die Jahresabschlüsse 2018 der Diözese Würzburg und des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg am Mittwoch, 18. Dezember, veröffentlicht. Erstmals ist auch beim Bischöflichen Stuhl die Rechnungslegung auf die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) umgestellt. Beide HGB-Jahresabschlüsse wurden von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und vom Diözesansteuerausschuss (am 8. November 2019) beziehungsweise vom Diözesanvermögensverwaltungsrat (am 17. Dezember 2019) anerkannt. Sie sind im Internet unter https://finanzen.bistum-wuerzburg.de/bilanzen/ veröffentlicht.

Die Diözese Würzburg zeigt sich im Jahresabschluss 2018 weiter als verlässlicher Dienstgeber. Angesichts einer deutlichen Tarifsteigerung und Zuführungen zu Personalrückstellungen erhöhten sich die Aufwendungen für das Personal der Diözese um fast acht Millionen Euro auf rund 127 Millionen Euro. Die Diözese beschäftigte im Jahr 2018 insgesamt 2357 Frauen und Männer. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser großes Plus. Sie sorgen dafür, dass die katholische Kirche im Bistum Würzburg für und mit den Menschen ihren Dienst verwirklicht“, sagte Generalvikar Thomas Keßler. Der zweite große Posten bei den Aufwendungen sind die Zuschüsse und Zuwendungen mit über 90 Millionen Euro. Mit den Mitteln wurden Baumaßnahmen und Investitionen in Kirchenstiftungen und Kindertagesstätten vor Ort sowie das Personal der Caritas und anderer Hilfs- und Seelsorgeeinrichtungen unterstützt. Außerdem gingen hiervon über 8,6 Millionen Euro in bundes- und landesweite Aufgaben der Kirche. Schließlich kommen sonstige betriebliche Aufwendungen wie Raumkosten, IT‑Leistungen, Versicherungsbeiträge und Verwaltungskosten in Höhe von 20,7 Millionen Euro hinzu. Die Gesamtsumme der Aufwendungen liegt im Jahr 2018 bei rund 240,6 Millionen Euro.

Finanziert werden die Aufwendungen über die Erträge in Höhe von knapp 225,6 Millionen Euro. Davon kamen 181,5 Millionen Euro aus der Kirchensteuer und 42,2 Millionen Euro aus sonstigen betrieblichen Erträgen. Hierzu zählen beispielsweise die Auflösung von Rückstellungen (8,3 Millionen Euro), Erstattungen für Personalausgaben (18 Millionen Euro), Zuschüsse (12,2 Millionen Euro) und Erträge aus Pfründestiftungen (2,1 Millionen Euro). Hinzu kommen 1,8 Millionen Euro aus dem Finanzergebnis (zum Beispiel Zinsen und Dividenden). Der zur Deckung der Aufwendungen fehlende Betrag muss aus den Rücklagen entnommen werden. Insgesamt ergibt sich in 2018 ein Jahresfehlbetrag von 13,2 Millionen Euro; er liegt zirka 4,6 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr.

Das Eigenkapital bei der Diözese Würzburg – ohne deren Einrichtungen, die selbst bilanzieren – beträgt zum 31. Dezember 2018 rund 72,5 Millionen Euro und damit rund 17,5 Millionen Euro weniger als 2017. Die Verringerung des Eigenkapitals resultiert dabei aus dem Jahresfehlbetrag 2018 sowie aus der Veränderung der Rücklagen. Die Eigenkapitalquote der Diözese beträgt damit 57 Prozent. Die sonstigen Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz hat die Diözese um über zehn Millionen Euro auf knapp 20 Millionen Euro erhöht. Diese beinhalten vor allem Personalrückstellungen und Rückstellungen für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Außerdem sind Verbindlichkeiten von knapp 35 Millionen Euro aufgeführt. Dem stehen ein Anlagevermögen von 94 Millionen Euro und ein Umlaufvermögen von weiteren 32,7 Millionen Euro gegenüber. „Die Diözese befindet sich mitten in der Phase der Konsolidierung ihrer Finanzen. Der Sparkurs zeigt erste Wirkungen. Die Weichen für einen wieder ausgeglichenen Haushalt sind gestellt. Mit klaren Schwerpunktsetzungen und deutlichen Einschnitten soll in wenigen Jahren dieses Ziel erreicht sein“, unterstrich der Generalvikar. Der Dank der Diözese gelte zuallererst den Kirchensteuerzahlern. Ihnen sicherte der Generalvikar einen verantwortlichen und zukunftsfähigen Umgang mit den Finanzmitteln zu.

Nach Angaben des stellvertretenden Finanzdirektors Andreas Hammer liegt der Jahresfehlbetrag 2018 vor allem darin begründet, dass zwar die Kirchensteuereinnahmen in 2018 um knapp vier Millionen Euro und die sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund einer erstmals erfolgten periodengerechten Erfassung sowie der Auflösung von Rückstellungen insgesamt um rund 14,9 Millionen Euro gestiegen sind. Gleichzeitig schlügen vor allem aber die Zuführung zu Personalrückstellungen und die Tarifsteigerung auf der Aufwandsseite deutlich zu Buche. Angestiegen sind auch die Zuschüsse und Zuweisungen an Kirchenstiftungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um insgesamt über vier Millionen Euro. Hier wird nach Angaben des stellvertretenden Finanzdirektors das aktuelle Bau-Moratorium erste Einsparergebnisse bereits im Jahr 2020 erzielen.

Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg deckt in seinem erstmals nach den Vorschriften des HGB erstellten Jahresabschluss 2018 Rückstellungsverpflichtungen in Höhe von knapp 295 Millionen Euro ab. Davon sind allein rund 253 Millionen Euro für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen notwendig. Die Verbindlichkeiten auf der Passivseite betragen 62,6 Millionen Euro und setzen sich unter anderem zusammen aus Darlehensverbindlichkeiten von 58,5 Millionen Euro und Verbindlichkeiten aus Treuhandvermögen von 3,8 Millionen Euro.

Auf der Aktivseite steht dem ein Gesamtvermögen von rund 408,4 Millionen Euro gegenüber. Dabei beläuft sich das Finanzanlagevermögen auf 297,8 Millionen Euro, das Sachanlagevermögen – die fortgeführten Anschaffungskosten der Grundstücke und Gebäude – auf weitere 47 Millionen Euro. Außerdem zählt das Umlaufvermögen mit 63,6 Millionen Euro zur Aktivseite, wozu bilanzierte Darlehen, zumeist an kirchliche und karitative Rechtsträger sowie Guthaben bei Kreditinstituten zählen. Somit ergibt sich ein Eigenkapital des Bischöflichen Stuhls von 50,9 Millionen Euro, das im Vergleich zum Vorjahr um 20,3 Millionen Euro zurückgegangen ist. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf knapp 8,4 Millionen Euro für 2018. Gründe hierfür sind vor allem die Zuführung zur Pensionsrückstellung und das nach Handelsrecht ermittelte Abschreibungsergebnis auf Finanzanlagen.

(5119/1386; E-Mail voraus)