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Dokumentation

Wort von Andreas Hammer, kommissarischer Finanzdirektor, zur Vorstellung des Haushaltsplans 2019

Hochwürdigster Herr Bischof, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich begrüße Sie herzlich zu unserer heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung des Haushalts der Diözese Würzburg für das Haushaltsjahr 2019.

Zunächst möchte ich auf eine Besonderheit des Haushaltsplans in diesem Jahr hinweisen. Wie Sie wissen, wendet die Diözese Würzburg für ihren Jahresabschluss Regeln des Handelsgesetzbuches, also des HGB, an. Das dient der besseren Steuerung, der Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung und der Darstellung des Vermögens nach außen gemäß den strengen Standards, wie sie auch für Unternehmen in Deutschland gelten. In dem jetzt vorgelegten Haushaltsplan für das Jahr 2019 haben wir erstmalig ebenfalls auf die neue HGB-Systematik umgestellt. Bislang entsprach der Haushaltsplan der so genannten Kameralistik, wie sie traditionell in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland angewandt wird. Wir hatten daher im zurückliegenden Jahr zwei Systeme: die Doppik zur Aufstellung des Jahresabschlusses angenähert an das HGB bei der Buchhaltung auf der einen Seite und die Kameralistik bei der Haushaltsplanung auf der anderen Seite. Nunmehr wurde gemeinsam mit den einzelnen Hauptabteilungen auch die Haushaltsplanung entsprechend umgestellt.

Wir gehen für das Jahr 2019 von einem Kirchensteueraufkommen von rund 177 Millionen Euro aus. Dies bedeutet für dieses Jahr noch eine leichte Steigerung. Grund für diese leichte Steigerung ist eine zwar weiter aufwärts gerichtete Weltwirtschaftslage, die aber für 2019 nicht mehr ganz so positiv ist und an Dynamik verliert. Der Brexit, die fragile Situation im Bankensektor einzelner EU-Mitgliedsstaaten, der Handelsstreit der USA mit mehreren Handelspartnern und langfristig steigende Zinssätze stellen erhebliche Abwärtsrisiken für den Ausblick dar. Auch aus demografischen Gründen und angesichts von Kirchenaustritten ist in den nächsten Jahren mit einem spürbaren Rückgang des Kirchensteueraufkommens zu rechnen.

Die Personalkosten binden das Kirchensteueraufkommen in Höhe von rund 125 Millionen Euro. Bei dieser Prognose wurde eine Tarif- und Abgabensteigerung von 3,5 Prozent eingerechnet. Auch zukünftig werden Löhne und Gehälter naturgemäß steigen, gleichzeitig rechnen wir mit einem spürbaren Rückgang von Kirchensteuereinnahmen. Daher muss die Wiederbesetzung frei werdender Stellen sorgfältig geprüft werden. Neben den eigenen Personalausgaben gibt die Diözese im Rahmen ihrer Sachkostenzuschüsse an andere Rechtsträger, insbesondere die Caritas, weitere Mittel für Personal in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro. Entlastet wird der Haushalt der Diözese dadurch, dass, wie in den Vorjahren, der Bischöfliche Stuhl fünf Millionen Euro für die Ruhestandsversorgung der Geistlichen zuschießt, während der Zuschuss der Diözese dafür bei einer Million Euro liegt.

Die augenblickliche Situation bei der Kirchensteuer mit noch leichten Steigerungsraten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich in wenigen Jahren die Situation grundlegend ändern wird. Die demografische Situation ist vorgezeichnet und wird sich mittelfristig nicht ändern. Da die Personalkosten weiter steigen, gehen die realen monetären Möglichkeiten im Haushalt zurück. Im Interesse einer langfristigen Haushaltssicherung muss eine sorgfältige Priorisierung kirchlicher Aufgaben und Leistungen erfolgen.

Der Haushalt der Diözese sieht – als weitere wesentliche Position neben den Personalkosten – für 2019 Ausgaben im Bereich Bau in Höhe von rund 32 Millionen Euro vor. Rund die Hälfte davon stellen Zuschüsse an die Kirchenstiftungen vor Ort als Träger der Kirchen und sonstigen funktionalen Gebäude dar. Sie dienen damit in erster Linie der Erfüllung der zentralen kirchlichen Aufgabe der Seelsorge. Rund ein Viertel kommen unmittelbar Einrichtungen im Bereich des karitativen Auftrags der Kirche zugute: Maßnahmen für Kindertagesstätten und Kindergärten mit 4,5 Millionen Euro, für den Dienst an älteren Menschen in Seniorenheimen mit 1,5 Millionen Euro und für Bauvorhaben des Diözesancaritasverbandes mit einem pauschalen Zuschuss von weiteren 1,5 Millionen Euro.

Schließlich entfällt ein gutes Viertel auf diözesane Bauvorhaben, auf Bauzuschüsse für Schulen sowie auf weitere Projekte. Die diözesanen Bauvorhaben in Höhe von 6,6 Millionen Euro beinhalten im Wesentlichen Bauzuschüsse in Höhe von 6,2 Millionen Euro für das Matthias-Ehrenfried-Mehrgenerationenhaus und die Tagungs- und Bildungshäuser der Diözese. Weiterhin werden 1,7 Millionen Euro für kirchliche Schulen und 0,2 Millionen Euro für den katholischen Sportverband sowie weitere Projekte bereitgestellt.

Diese geplanten Ausgaben im Baubereich betreffen laufende Projekte. Diese Haushaltsansätze sind also aufgrund der Entscheidungen der Vergangenheit im Wesentlichen vorgezeichnet, die betreffenden Finanzmittel unterliegen einer längerfristigen Bindung. Entscheidungen zu Bauaktivitäten und auch zu einer entsprechenden Schwerpunktsetzung im Baubereich – welche Projekte können zukünftig realisiert werden, welche nicht – werden immer erst nach einigen Haushaltsjahren im Jahreshaushalt sichtbar.

Derzeit wird an der Ausgestaltung eines Bau-Moratoriums gearbeitet, das in der ersten Jahreshälfte 2019 greift und für mehrere Jahre nur noch die Finanzierung absolut notwendiger Baumaßnahmen erlauben wird.

Um ein hohes Maß an Transparenz in der Berichterstattung zu schaffen sowie eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, erstellt die Diözese – wie bereits erwähnt – in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch handelsrechtliche Jahresabschlüsse nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Bis auf einige Bewertungs- und Abgrenzungsfragen wenden wir im Jahresabschluss 2017 bereits die Regeln an, die für so genannte große Kapitalgesellschaften gelten, also die strengsten Regeln, die das HGB für die Bilanzierung vorsieht. Spätestens der Jahresabschluss 2020 wird in vollem Umfang den Regeln für große Kapitalgesellschaften entsprechen.

Der Haushaltsplan der Diözese insgesamt weist einen Jahresfehlbetrag von rund 15 Millionen Euro aus, der aus Rücklagen gedeckt wird. Wir haben, hierzu hat der Generalvikar bereits ausgeführt, Maßnahmen eingeleitet, um mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

Ergänzend dazu sieht der Haushalt des Bischöflichen Stuhls 4,5 Millionen Euro für Bauinvestitionen vor – im Wesentlichen für das sozial-karitative Zentrum Sankt Anton in Schweinfurt und weitere Bauprojekte, darunter die Kirche Volkersberg, die Kirche Schmerlenbach sowie die theologische Fakultät der Universität Würzburg.

Auf der Einnahmenseite können wir beim Bischöflichen Stuhl Kapitalerträge von rund sieben Millionen Euro sowie Miet-, Pacht- und sonstige Erträge von rund vier Millionen Euro erwarten. Wie bereits angesprochen, fließen davon haushaltsergänzend fünf Millionen Euro in die Pensionskasse der Geistlichen. Zeitnah werden wir die künftigen Personalverpflichtungen für die Geistlichen aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit insgesamt auf die so genannte Emeritenanstalt übertragen, eine hierfür vorgesehene Körperschaft öffentlichen Rechts. Die entsprechenden Pensionsrückstellungen werden dann nicht mehr wie bisher historisch beim Bischöflichen Stuhl geführt, sondern in der Emeritenanstalt. Mit dieser Umstellung sind wir derzeit befasst.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.